Energieausweis

Energiepass
Verheizen Sie nicht Ihr
Geld und die Zukunft!


Energiepass
Gesetzliche Vorgaben der Energieeinsparverordnung
(EnEV)

Der Energieausweis ist Pflicht für alle
Gebäudeeigentümer, die ihr Gebäude vermieten,
verpachten oder verkaufen. Dies gilt sowohl für
Wohngebäude als auch für Nicht-Wohngebäude.
Generell hat der Gebäudeeigentümer die Wahlfreiheit bei
der Ausstellung eines Energieausweises nach der
Verbrauchs- oder Bedarfsmethode. Eine Pflicht für
Bedarfsausweise besteht für Neubauten sowie
energetisch unsanierte Bestandsgebäude mit weniger als 5
Wohnungen, für die ein Bauantrag vor 11.August 1977
gestellt wurde.
Ausnahmen bestehen, wenn beim Bau selbst oder durch
spätere Modernisierung mind. das Anforderungsniveau der
Wärmeschutzverordnung vom 11.August 1977 erreicht
wurde
Tipp: Es drohen empfindlich hohe Bußgeldstrafen,
sofern bei Vermietung oder Verkauf des
Gebäudes kein oder ein fehlerhafter
Energieausweis vorgelegt wird.

Energiepass
Durchblick bei Ihrem
Energieverbrauch

In vielen Häusern wird deutlich mehr Energie
verbraucht als nötig. Ein hoher Anteil fällt dabei
auf die Heizung und die Brauchwassererwärmung.
Mit gezielter Modernisierung können Sie hier
leicht Geld sparen und einen wichtigen Beitrag zum
Umweltschutz leisten.
Der Energieausweis für Gebäude verschafft Ihnen
einen Durchblick bei Ihrem Energieverbrauch und
hilft Ihnen Ihre Energiekosten zu optimieren. Er
ist eine wichtige Orientierungshilfe und ein
optimaler Einstieg in die energetische
Gebäudemodernisierung. Auf einen Blick erfahren
Sie, wie energieeffizient Ihr Gebäude ist und
welche sinnvollen Modernisierungsmaßnahmen sich
daraus ableiten. Denn die beste Energie ist die, die
nicht gebraucht wird.

Energiepass
Energieeinsparpotential
sichtbar gemacht

Für die Erstellung des Energieausweises sind 2
unterschiedliche Verfahren zulässig.

Der Verbrauchsausweis
Die Grundlage für die Erstellung des
Verbrauchsausweises bilden in der Regel die
Abrechnungen aller Bewohner für Heizkosten und
Warmwasserbereitung der letzten 3 Jahre. Der
Energieverbrauch wird in Beziehung zur
Gebäudegröße gesetzt und das Ergebnis über
Witterungs- und Lagekorrekturfaktoren
ausgeglichen. Das Ergebnis ist somit auch vom
individuellen Heizverbrauch der Bewohner
abhängig und nur bei Gebäuden mit vielen
Wohneinheiten noch ausreichend aussagekräftig,
da ansonsten der Einfluss des individuellen
Heizverhaltens der Bewohner zu groß ist.

Der Bedarfsausweis
Basis für den Bedarfsausweis ist die technische
Analyse des gesamten Gebäudes. Die
Informationsdichte ist höher als beim
Verbrauchsausweis, da alle Gebäudeteile, die
Einfluss auf den Wärmehaushalt haben (Wände,
Dach, Heizung, Fenster, usw.) begutachtet und
entsprechend ihrer Qualität bewertet werden. Das
Ergebnis wird in Beziehung zur Gebäudegröße
gesetzt und ist somit ein gut vergleichbarer Wert
für die energetische Qualität des Gebäudes. Ob
jemand viel oder wenig heizt, spielt für den
Bedarfsausweis keine Rolle.

Energiepass

Fragen und Antworten

Wie lange ist ein Energiepass gültig?
- unabhängig von Größe und dem Alter Ihres
Gebäudes ist der Energieausweis 10 Jahre
lang, ab Ausstelldatum, gültig dies gilt
sowohl für den Bedarfsausweis als auch
für den Verbrauchsausweis.

Sieht der Energiepass für alle Gebäude
gleich aus?

- Ja, denn ein Energieausweis wird nicht für
einzelne Wohnungen sondern für das
gesamte Gebäude ausgestellt.

Ist ein Energiepass auch ohne Verkauf
oder Vermietung eines Gebäudes sinnvoll?

- Ja, denn er informiert Sie auf einen Blick
über den energetischen Zustand Ihres
Gebäudes und über sinnvolle Maßnahmen um
Wärmeverluste zu verringern. Durch
gezielte Modernisierungen können Sie so viel
Geld sparen und einen wichtigen Beitrag zum
Umweltschutz leisten.

Welche Ergebnisse liefert der
Energiepass?

- Neben den Daten zum Energieverbrauch
Ihres Gebäudes liefert der Energieausweis
auch Vergleichswerte und Empfehlungen für
sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen.

Energiepass
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Sprechen Sie mich an.

Als qualifizierter Fachbetrieb berate ich Sie
umfassend und kompetent und stelle Ihnen
Energieausweise gemäß Energieeinsparverordnung aus.

 
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